Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

AKTUELLES

Gerichtsstreit um die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung geht vor das Verfassungsgericht

Rechtsstreit über die Schulbuskosten 

Die Elterninitiative "Eltern für Elternrechte" geht in die nächste Gerichtsinstanz und klagt vor dem Verfassungsgericht auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch das Land. Nachfolgend die Bilanz der bisherigen Auseinandersetzungen: 

"Liebe Mitstreiter, sehr geehrte Interessierte und Unterstützer,

bei juristischen Verfahren sind die Intervalle ja bekanntlich lang, das gilt insbesondere im Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Bereits im April 2015 haben wir nach jahrelangen fruchtlosen Gesprächen mit Schulträgern, Landkreisen und der Landespolitik ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit dem Unrecht durch die Verweigerung der Kostenfreiheit für Familien um die Schule/den Schulbus ausführlich befasst.

Während sich unsere angrenzenden Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz nach unserem Dafürhalten wesentlich besser an verfassungsrechtliche Vorgaben halten und Familien in der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) nicht mit Schulbuskosten belasten, werden Eltern in Baden-Württemberg nach wie vor mit einem „verkappten Schulgeld“ zwischen ca. 400 bis 1.200 Euro pro Schulkind und pro Jahr zur Kasse gebeten. In Summe werden Eltern hierzulande jährlich mit ca. 240 Mio. Euro belastet und sichern damit insbesondere in ländlichen Bereichen den kompletten ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr). Selbst die vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesenen knapp 200 Mio. Euro als Kostenzuschuss für die Schülerbeförderung werden nicht zweckgebunden verausgabt und kommen definitiv nicht bei den Eltern von Schulkindern an.

Seit den zurückliegenden letzten Sommerferienwochen gibt es endlich wieder Neuigkeiten - und zwar ziemlich viele, richtig spannende und v.a. auch welche, die zu begründeter Hoffnung Anlass geben - aber nun der Reihe nach:

Im Juli 2019 lag unsere Klage in 2. Instanz vor dem VGH in Mannheim. Äußerst kurzfristig wurden wir vom ursprünglich anberaumten Termin verschoben und unser Verfahren wurde neu dem 9. Senat zugewiesen (dieser gilt in Fachkreisen als - höflich formuliert – auffallend staatsfreundlich....). Die „Verhandlung“ in Mannheim war dann auch keine Anhörung, wie ursprünglich gedacht, sondern lediglich eine öffentliche Erläuterung des zu diesem Zeitpunkt bereits gefällten Urteils, gegen das auch keine Revision zugelassen wurde. Ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung  und der Unabhängigkeit der Judikative war das erlebte Geschehen vor diesem Gericht für uns eine geradezu traumatische Erfahrung mit anhaltenden Nachwirkungen. Insbesondere hat der VGH während der Verhandlung durch die Aufhebung eines eigenen Urteils zur Kostentransparenz bei der Verausgabung öffentlicher Mittel, eine weitere Prüfung der Zweckentfremdungen von Landesmitteln für den Schulbus nicht zugelassen.

Nach diesem Eklat in Mannheim wurde uns in der Initiative mehrheitlich klar, dass wir nach der erwarteten Ablehnung der verwaltungsrechtlichen 3. Instanz den nationalen Gerichtsweg bis zum Verfassungsgericht ausschöpfen müssen, damit die durch das Grundgesetz und durch die Landesverfassung gewährten Eltern- und Kinderrechte wieder in den Fokus gelangen. Klar war, dass dies keinesfalls nur "pro forma" erledigt werden darf, sondern dass unser aller Anliegen mit Verve und Herzblut vertreten werden muss. Dazu fühlen wir uns den tausenden von Eltern im Land und unseren Spendern zutiefst verpflichtet.

Glücklicherweise konnten wir mit Prof. Dr. Michael Quaas den Rechtsbeistand gewinnen, dem es bereits mit einem Verfassungsgerichtsurteil des Landesverfassungsgerichts im Jahre 2015 erfolgreich gelungen war, dafür zu sorgen, dass die Privatschulfinanzierung im Land auf neue Grundlagen gestellt werden musste. Obwohl sich Prof. Quaas im Sommerurlaub im Ausland befand, sah er sich dankenswerterweise dennoch in der Lage in der Kürze der Zeit sich in unser komplexes, langjähriges Verfahren einzuarbeiten und mit Unterstützung seiner Kanzlei zuhause unsere Verfassungsbeschwerde rechtzeitig zu erstellen und fristgerecht am 07.09.2020 einzureichen.

Das Rechtsgutachten finden Sie unten, die Verfassungsbeschwerde (VB) ganz oben in der Liste:  https://www.elternrechte-bw.de/weitere-infos/

Nun wird der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg eine erste Prüfung unserer Verfassungsbeschwerde vornehmen und innerhalb der nächsten Monate die Durchführung eines Verfahrens prüfen. Wir werden weiterhin berichten.

Jetzt gilt es feste Daumen drücken und hoffen - vielleicht gibt es dieses Jahr mal zur Abwechslung ein Weihnachtsgeschenk und unsere VB nimmt die erste Hürde und wird angenommen.... verdient hätten wir es alle!

 

Herzliche Grüße

Stephan Ertle und Brigitte Reuther

Sprecher der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“

 

Betrifft alle Elternvertreter und deren Nachfolger:

Bitte informieren Sie jetzt zum Schuljahresanfang alle Eltern, die Abbuchungen der Verkehrsbetriebe für die Schülerfahrkarten bei Bedarf ggf. unter Zahlungsvorbehalt zu stellen. Ein entsprechendes Formular zum Herunterladen stellen wir unter  https://www.elternrechte-bw.de/zahlungsvorbehalt/  - eine Rechtsberatung dazu kann und wird durch uns nicht abgegeben.