Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart

AKTUELLES

ARGE-Mitgliederversammlung am 24.April - Rundschreiben zur Pandemiesituation

Liebe Mitglieder der ARGE Stuttgart,

im letzten Rundschreiben haben wir ausführlich über eine Umfrage bei den gymnasialen Eltern im Land zu G8 oder G9 berichtet – und darauf sehr viele Rückmeldungen bekommen von Eltern, die keine Gelegenheit hatten, an der Umfrage teilzunehmen. Uns ärgert es natürlich sehr, wenn Informationen der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern, bei der Sie Mitglied sind, nicht weitergeleitet werden. Wer sich da als „Gatekeeper“ betätigt und wo die Informationen hängen bleiben, wissen wir nicht und können wir auch nicht kontrollieren. Wir können nur unsere „Poststellen“-Adressen und unsere email-Adressen aus den Mitgliederversammlungen nutzen und hoffen, dass unsere Informationen Sie dann auch erreichen.

Das gilt auch für dieses Rundschreiben.

Zum ersten Punkt: Corona und kein Ende in Sicht: Wir werden unsere Frühjahrs-Mitgliederversammlung am Samstag, den 24.April ab 10.00 Uhr erneut „online“ als Videokonferenz durchführen.

Wir werden zur Videokonferenz Dr.Thomas Hölz vom Regierungspräsidium Stuttgart einladen, damit er uns über die aktuelle Situation des Unterrichts unter Pandemiebedingungen informieren kann. Wir bitten alle Mitglieder,  Fragen vorab an den ARGE-Vorstand zu schicken, auf die sich Dr.Hölz vorbereiten kann.

Für die Videokonferenz ist eine Anmeldung erforderlich, damit wir die Tagesordnung und den Link für die VK zuschicken können.

(Bitte anmelden unter mattig-gerlach@arge-stuttgart.org

Die Elternvertretungen im Land, also der Landeselternbeirat, die ARGEn und die GEBs, sind sich in den wesentlichen Punkten einig, wie es in diesem Schuljahr weitergehen soll. Die Forderungen wurden dem Kultusministerium durch den LEB in der letzten Woche unterbreitet.

Im Grundsatz wollen alle, dass Präsenzunterricht so schnell wie möglich und so vollständig wie möglich angeboten werden kann. Leider hat sich aber an den Schulen seit Beginn der Pandemie so gut wie nichts geändert, weshalb die Voraussetzungen für einen sicheren Präsenzunterricht eben nicht gegeben sind.

Deshalb fordern die Elternvertretungen im Land als Rahmenbedingungen für den Unterricht nach den Osterferien:

-      Die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln müssen in den Schulen und Klassenzimmern allumfassend eingehalten werden.

-      Alle Schüler*innen tragen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ausnahmslos medizinische Masken.

-      Jede Schule erhält die Möglichkeit, eigenständig zu entscheiden, wie sie ihre Schüler*innen am besten unterrichtet. Die einzig zwingend einzuhaltenden Bedingungen sind die Regeln von Abstand, Hygiene, Masken und Lüften.

-      Jede Schülerin und jeder Schüler wird jeweils vor Beginn des Präsenzunterrichts mittels Schnelltest getestet.

-      Das Kultusministerium erklärt ausdrücklich, dass Hybridunterricht NICHT verboten ist und entwirft die entsprechenden Einverständniserklärungen für Testungen und Hybridunterricht.

-      Rechtzeitig vor den Sommerferien muss eine landesweite für alle Schüler*innen verbindliche Lernstandserhebung erfolgen, die nicht Gegenstand der Benotung sein darf.

Darüber hinaus müssen möglichst schnell die Klassenräume mit Luftfiltergeräten ausgestattet werden. Sichere Klassenräume werden nicht durch auch noch so langes Lüften geschaffen. Das Kultusministerium muss den Schulträgern gegenüber die Finanzierung der Beschaffung von tauglichen und zukunftsträchtigen Luftfiltergeräten garantieren.

Zur Planbarkeit des Unterrichts in nächster Zeit müssen klare Regeln aufgestellt werden, an denen sich die Schulen, die Schüler*innen und die Eltern orientieren können: Ab einer sieben-Tage-Inzidenz von über 200 in einem Stadt- oder Landkreis ist Präsenzunterricht aufgrund der Corona-Mutanten nicht mehr vertretbar. Entsprechende Fernunterrichtsmodelle müssen vorbereitet und dann umgesetzt werden.       

Punkt zwei: Schulpolitische Grundsatzdiskussion:

Wie auf unserer website nachzulesen ist, hat die Bürgerinitiative „G9-jetzt“ in einer Petition über 63.000 Unterschriften für G9 gesammelt und sich nun zum „BÜNDNIS G9 JETZT“ entwickelt. Im Zusammenhang mit den Lerndefiziten durch Corona hat sich das Bündnis die Einführung des neunjährigen Weges zum Abitur mit einem Aufholjahr an den Gymnasien zum Ziel gesetzt. Jeder -  Schüler*innen und Eltern – soll sich entscheiden können, ob nach acht oder neun Jahren das Abitur abgelegt werden soll. Die Frage eines Schulsystem-Wechsels an den Gymnasien müsse angesichts des ausgefallenen Lernstoffs und der anhaltenden Schule unter Corona-Bedingungen anders beantwortet werden als durch Ausdünnung des Lehrplanes, Samstagsunterricht, Ferienverkürzungen und „Lernbrücken“. Dementsprechend fordert die Initiative ein Corona-Aufholjahr. Die entsprechenden Informationen sind hier zu finden:         

 https://www.openpetition.de/petition/online/corona-aufholjahr-zur-rettung-der-bildungsqualitaet

Am 8.März startete die Initiative eine neue PETITION mit der Forderung eines “CORONA-AUFHOLJAHRES" IM G9-MODUS. openpetition.de/!aufholjahr 

Wer möchte, kann sich entsprechend beteiligen. Die Teilnahme an der Petition ist nicht altersabhängig. Es können sich also auch Schüler*innen beteiligen.

Punkt drei: Cloudgestützte Lernplattform:

Die ARGEn des Landes haben sich in den letzten Monaten intensiv an der Diskussion über den Einsatz problematischer Software an den Schulen beteiligt. Es fand dazu eine Landespressekonferenz statt und es wurde eine eigene website geschaffen, auf der grundsätzlich über das Problem informiert wird. (https://unsere-digitale.schule/)

Dass Baden-Württemberg die Digitalisierung der Schulen nahezu komplett verschlafen hat, ist nichts Neues. Dass beim Versuch, die Versäumnisse aufzuholen, alle Fragen zur digitalen Souveränität, der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Schulen,  der Erziehung zur digitalen Mündigkeit und auch ökonomische Überlegungen ohne Not über Bord geworfen werden sollen, kann nicht im Interesse der Schüler*innen, der Eltern oder der Lehrkräfte sein.

 Wir wissen um den Wunsch, möglichst umgehend eine funktionierende Infrastruktur für den Einsatz digitaler Lernmittel im Unterricht verfügbar zu haben. Und wir wissen auch, dass ein Teil der Schulen bereits unzulässige Softwarelösungen für den Distanzunterricht einsetzen. In einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) ist durch die Datenschutzbeauftragten die Verwendung von Microsoft-Produkten für die Schulen ab den Sommerferien für unzulässig erklärt worden. In Baden-Württemberg wurde in einem Schulversuch die Verwendung von MS 365 getestet. Die Auswertung soll im April oder Mai vorliegen.

 Bitte informieren Sie sich über die Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von digitalen, cloudgestützten Lernplattformen. Dass die vorhandenen Lösungen wie Moodle und BBB nicht einwandfrei funktionieren, ist auch darauf zurückzuführen, dass der erforderliche Aufwand für Serverleistungen und Funktionalität ebenso jahrelang  vernachlässigt wurde, wie die digitale Infrastruktur insgesamt. Schule unter Pandemiebedingungen darf nicht dazu führen, dass wir digitale Lösungen überstürzt und ohne Rücksicht auf die Probleme einführen.            

Gerne können wir auch über dieses Thema am 24.April in unserer Videokonferenz diskutieren.

Im Landeselternbeirat (LEB) fand zu diesem Thema eine online-Videokonferenz statt, die auf dem Elternkanal angeschaut werden kann.

Youtube.com/watch?v=O5-QeGggnyE

Wir wissen, dass es wieder einmal ein längerer Rundbrief geworden ist. Wir halten es aber für unsere Pflicht, unsere Mitglieder gerade zum derzeitigen Stand der nur schwer nachvollziehbaren Schulpolitik so gut es geht zu informieren.

Mit herzlichen Grüßen – und bleiben Sie gesund!

Michael Mattig-Gerlach, Thomas Brauer

für den Vorstand der ARGE Stuttgart